Finanzen

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Zunächst ein Richtwert, um Ihnen eine Vorstellung von den Größenordnung zu geben: Für eine Anlage mit 1 kWpeak werden ca. 6 bis 7,5 m² PV-Paneel benötigt. Bei Dünnfilmtechnik wird eine Fläche von 12 bis 16 m² pro kWpeak benötigt.

Wir planen maßgeschneiderte Anlagen für einen nachhaltigen und optimalen Sonnenstrom-Ertrag. Nutzen ihre vorhandene Fläche optimal aus. Haben die perfekte Flachdachlösung für Sie.

Dies bedingt natürlich einer Modulvielfalt von Sanyo Hybrid Technik (HIT), Poly- oder Monokristalliner Technik, sowie Dünfiltechnik. Ebenso bei den Wechselrichtern, auch hier gibt es viele Möglichkeiten.

Wir planen Ihnen die optimale und kostenoptimierte Anlage fĂĽr einen jahrelangen Sonnenstrom-Ertrag.

Fördermöglichkeiten im Jahr 2010

Wohnbauförderung der NÖ Landesregierung:

Nach Beschluss am 15. Dezember 2009 der NÖ Landesregierung und Schreiben 28.05.2010 vom Büro Landeshauptmann Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka ist die Förderung bis 31.Dez. 2010 gesichert. Die Anlagen müssen bis dahin fertig gestellt, verrechnet, betriebsbereit und eingereicht sein!

Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen (egal wie groĂź) fĂĽr Einfamilienhäuser mit 50%, jedoch max. 12.000,– €

Die Regelung für Zwei oder Mehrfamilienhäuser, es kann jede Wohneinheit die Förderung in Anspruch nehmen, welche einen eigenen Strom-Bezugszähler vom Energieversorger haben.

Förderung durch (Bund) Klimafond: bei Anlagen kleiner als 5 kWp:

Diese Förderung gibt es wieder seit Juni 2010 für private Wohnungs– und Wohnhausbesitzer.

Sie liegt  bei 1300,– Euro pro kWp bis max. 5 kWp mit einer max. Gesamtsumme 6.500,– Euro. Diese Förderung ist wieder zusätzlich zu der jeweiligen Landesförderung. Förderhöhe ist jedoch mit max. 2400,– / kWP  bzw. mit 12000,– Euro gemeinsam mit der Landesförderung begrenzt.

Investitionsförderung durch NÖ WBF (mit Überschußeinspeisung):
50% Der Anlagenkosten jedoch max. 12.000,– Euro/pro Anlage, egal wie groĂź die PV-Anlage ist. Diese Förderung gibt es bis Ende 2010.
Förderungen in NÖ für 2010 werden max. 30% bzw. max. 5000,— Euro betragen.

Investitionsförderung durch Bund (mit Überschußeinspeisung):
bis max. 5 kWp - durch Klimafond zusätzlich zur Landesförderung jedoch max. 50% bzw. 12.000,– Euro

oder!

Einspeisetarife Ă–kostromverordnung:

13 Jahre Einspeisetarif  (Verfügbarkeit ab 2011– 2012)

Einspeistarife bei gebäudeintegriert (Anlage auf Gebäude):
5 kWp bis 20 kWp: 38,00 Cent/kWh
ĂĽber 20 kWp: 33,00 Cent/kWh

Einspeistarife bei Freiflächen:
5 kWp bis 20 kWp: 35,00 Cent/kWh
ĂĽber 20 kWp: 25,00 Cent/kWh

Es sind auch beide Förderungen auf einem Objekt möglich, diese müssen aber als zwei getrennte Anlagen geführt werden. Das heißt, erste Anlage Investförderung, zweite Anlage Tarifförderung, — beide Anlagen haben einen eigenen Zählpunkt (Zähler für Einspeisung), aber einen gemeinsamen Ökostrombescheid.

Auch Erweiterungen von bestehenden 5 kWp Tarifgeförderten Anlagen sind möglich, hier bleibt die bestehende Anlage in der alten Einspeiseregelung und die Erweiterung ist in der neuen Tarifregelung.

Das heißt aber auch, wenn man eine der zwei Förderungen vom Bund zusätzlich in Anspruch nehmen will, braucht man dazu eine bewilligte Erweiterung der Ökostromanlage von der jeweiligen Landesregierung.

Mehr Infos unter: 0664 39 36 330

Für eine Amortisationsrechnung ist natürlich zusätzlich die steuerliche Abschreibung zu kalkulieren.
Unterm Strich kommt in etwa heraus: Nach zehn Jahren ist die Anlage vollständig abbezahlt in Ihrem Besitz und produziert danach noch wenigstens 20, eher aber 40 weitere Jahre sauberen, kostenlosen oder sogar Gewinn bringenden Strom.

 
 
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ISPOR Photovoltaik-Anlagen
Leopold Osanger
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