Finanzen
Zunächst ein Richtwert, um Ihnen eine Vorstellung von den Größenordnung zu geben: Für eine Anlage mit 1 kWpeak werden ca. 5,5 bis 7,5 m² PV-Module benötigt. Bei Dünnfilmtechnik wird eine Fläche von 12 bis 16 m² pro kWpeak benötigt.
Wir planen maßgeschneiderte Anlagen für einen nachhaltigen und optimalen Sonnenstrom-Ertrag. Nutzen ihre vorhandene Fläche optimal aus. Haben auch perfekte Lösungen für Fassaden, Flachdächer und Balkone für Sie.
Dies bedingt natürlich einer Modulvielfalt von Sanyo Hybrid Technik (HIT), Poly- oder Monokristalliner Technik, sowie Dünfiltechnik. Ebenso bei den Wechselrichtern, auch hier gibt es viele Möglichkeiten.
Wir planen Ihnen die optimale und kostenoptimierte Anlage fĂĽr einen jahrelangen Sonnenstrom-Ertrag.
Fördermöglichkeiten im Jahr 2012
Wohnbauförderung der NÖ Landesregierung:
Nach Beschluss am 07. Dezember 2010 der NÖ Landesregierung und Schreiben 08.12.2010 vom Büro Landeshauptmann Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka ist die Förderung bei Photovoltaik-Anlagen nur mehr über die Althaussanierung (Zinsenzuschuss bei Darlehen) möglich.
Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen (egal wie groß) für Ein– und Mehrfamilienhäuser.
Die Regelung für Zwei- oder Mehrfamilienhäuser, es kann jede Wohneinheit die Förderung in Anspruch nehmen, welche einen eigenen Strom-Bezugszähler vom Energieversorger haben.
Foerderungen der einzelnen Bundeslaender
| Burgenland | Kärnten | Niederösterreich |
| Oberösterreich | Salzburg | Steiermark |
| Tirol | Vorarlberg | Wien |
Förderung durch (Bund) Klimafond: bei Anlagen bis 5 kWp:
Diese Förderung gab es wieder ab 23. April 2012 ba 18:00 Uhr wieder für private Wohnungs- und Wohnhausbesitzer.
Sie beträgt 800,– und 1.000,– Euro bei Gebäudeintegration Euro pro kWp jedoch max. 5 kWp mit einer Gesamtsumme ~ 4.000,– bis 5.000,– Euro. Diese Förderung ist wieder zusätzlich zu der jeweiligen Landesförderung. Förderhöhe wird bis max. 40 % je nach Bundesland möglich sein.
oder derzeitige Tarifförderung!
Einspeisetarife Ă–kostromverordnung:
13 Jahre Einspeisetarif (mit Volleinspeisung)
| Einspeistarife gebäudeintegriert: | 5 kWp – 20 kWp | 27,60 Cent/kWh,  sowie 18,00 Cent bei Netzparitätstarif |
| (Anlage auf Gebäude) | über 20 kWp | 23,00 Cent/kWh,  sowie 18,00 Cent bei Netzparitätstarif |
| Einspeistarife bei Freiflächen: | 5 kWp – 20 kWp | 25,00 Cent/kWh,  sowie 18,00 Cent bei Netzparitätstarif |
|  | über 20 kWp | 19,00 Cent/kWh,  sowie 18,00 Cent bei Netzparitätstarif |
Es sind auch beide Förderungen auf einem Objekt möglich, diese müssen aber als zwei getrennte Anlagen geführt werden. Das heißt, erste Anlage Investförderung, zweite Anlage Tarifförderung — beide Anlagen haben einen eigenen Zählpunkt (Zähler für Einspeisung), aber einen gemeinsamen Ökostrombescheid.
Auch Erweiterungen von bestehenden 5 kWp Tarifgeförderten Anlagen sind möglich, hier bleibt die bestehende Anlage in der alten Einspeiseregelung und die Erweiterung wird mit der neuen Tarifregelung abgerechnet (Mit Errechnung eines Mischtarifes).
Das heißt aber auch, wenn man eine der zwei Förderungen vom Bund zusätzlich in Anspruch nehmen will, braucht man dazu eine bewilligte Erweiterung der Ökostromanlage von der jeweiligen Landesregierung.
Die Tarifförderung ist im neuen Ökostromgesetz (01.Juli 2012) wieder gedeckelt, es gibt aber ein weiteres Bugdet für Netzparitästtarif mit 18,00 Cent/kWh gelieferten Ökostrom.
Information unter 0664 39 36 330 oder photovoltaik@ispor.at jederzeit möglich.
Downloads:
Fördertarife 2012 (PDF)
Preisvergleich 10, 15, 20 kWp (PDF)
Preisvergleich 3, 4, 5 kWp (PDF)
Tarifförderung Österreich (PDF)

